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UNSERE PFLEGELEISTUNGEN

Das Pflegeüberleitungskonzept des PFLEGE SERVICE MERKEL stellt sicher, dass eine übergangslose Betreuung vom Krankenhausaufenthalt zur häuslichen Pflege gelingt.
Um von Beginn an eine zufriedenstellende Pflegesituation zu garantieren, besuchen wir die Kunden bereits in der stationären Einrichtung. Die Informationen, die wir zu diesem frühen Zeitpunkt erhalten, erlauben uns eine optimale Vorbereitung für die Heimkehr der Kunden. Dazu gehört z.B. die Organisation von Pflegehilfsmitteln.

Die pflegerische und/oder hauswirtschaftliche Betreuung wird bereits in diesem Stadium geplant und organisiert.

Damit ermöglichen wir eine kontinuierliche und hohe Pflegequalität – ohne möglicherweise unangenehme Unterbrechungen.

Unsere Pflegeleistungen (Leistungen, die mit der Pflegekasse abgerechnet werden können)
  • Körperpflege
  • Betten und Lagern
  • Darreichen von Nahrung
  • Allgemeine Krankenbeobachtung
  • Mobilisation
  • vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung neuer Erkrankungen
  • Begleitung zu Arztbesuchen, Behörden etc.
  • Betreuung und Begleitung von Sterbenden und deren Angehörigen
  • Verhinderungspflege
Unsere Pflegeleistungen (Leistungen, die mit der Krankenkasse abgerechnet werden können)
  • Verbände/Wickel
  • Wundpflege
  • Wundmanagement
  • das Verabreichen von Injektion
  • Dekubitusbehandlung
  • Stomaversorgung
  • Katheterpflege
Hinzu kommen:
Die hauswirtschaftliche Versorgung sehen wir als wichtigen Bestandteil ganzheitlicher Betreuung. Folgende Aspekte werden hier miteinbezogen:
  • Vermittlung eines Hausnotrufs
  • Reinhaltung der Wohnung
  • Organisation von „Essen auf Rädern“
  • Erledigung von Einkäufen
  • Versorgung mit therapeutischen Mitteln – wir organisieren und liefern Heil- und Hilfsmittel, die von den Patienten benötigt werden
  • Alltagshilfen und haushaltsnahe Dienstleistungen
In Kenntnis der geltenden Gesetze stehen wir Ihnen auch gerne bei der Klärung der Pflegefinanzierung zur Seite. Wir bieten Ihnen Unterstützung bei der Beantragung und Abrechnung der Ihnen zustehenden Leistungen aus den Pflege- und Krankenkassen sowie bei Leistungen, die Sie über das Sozialamt beziehen.